Rechtsprechung
   BSG, 02.12.1987 - 1 RA 23/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5263
BSG, 02.12.1987 - 1 RA 23/87 (https://dejure.org/1987,5263)
BSG, Entscheidung vom 02.12.1987 - 1 RA 23/87 (https://dejure.org/1987,5263)
BSG, Entscheidung vom 02. Dezember 1987 - 1 RA 23/87 (https://dejure.org/1987,5263)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,5263) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beitragserstattung - Rücknahme von VA - Anfechtung - Unzulässige Rechtsausübung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 665
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - L 3 R 705/15

    Aufhebung einer rechtswidrigen Beitragserstattung durch den

    Denn ein Beitragserstattungsbescheid ist, jedenfalls soweit damit der Versicherungsträger das Recht des Versicherten auf Beitragserstattung anerkannt und seinem darauf gerichteten Antrag in vollem Umfange entsprochen hat, trotz der mit ihm verbundenen wirtschaftlich nachteiligen Rechtsfolgen eines Verfalls der bisher zurückgelegten Versicherungszeiten und des Ausschlusses des Rechts zur freiwilligen Weiterversicherung (§ 82 Abs. 7 AVG) ein begünstigender Verwaltungsakt (vgl. BSG, Urteile vom 02. Dezember 1987, 1 RA 23/87, in juris Rn.12; vom 23. März 1984, 11 RA 9/83, in juris Rn. 10, und vom 19. März 1983, 1 RA 35/82, in juris Rn. 15; jeweils m.w.N.).

    Denn der durch die Beitragserstattung bewirkte Verfall von Leistungsansprüchen stellt die vom Versicherungsträger vertretene Solidargemeinschaft aller Versicherten von Rentenanwartschaften frei und begünstigt sie insofern; sie hat daher ein anzuerkennendes Interesse an der Bindung des Erstattungsbescheides nach § 77 SGG festzuhalten (vgl. BSG, Urteile vom 02. Dezember 1987, 1 RA 23/87, in juris Rn. 16, und vom 19. Mai 1983, 1 RA 35/82, in juris Rn. 17, m.w.N.).

    Danach führt der der Beitragserstattung zugrundeliegende Gestaltungsakt (Antrag) zu einer rückwirkenden Auflösung des Versicherungsverhältnisses in seiner Gesamtheit und damit - ausgenommen einen evtl. Anspruch auf Erstattung restlicher Beträge - zum Verlust der Rechte aus sämtlichen vor der Beitragserstattung zurückgelegten Versicherungszeiten, sofern diese nicht erst durch eine nach der Beitragserstattung erfolgte Gesetzesänderung rückwirkend zu Versicherungszeiten geworden sind (vgl. BSG, Urteil vom 02. Dezember 1987, 1 RA 23/87, in juris m.w.N.).

    Darin, dass die Verfallswirkung des § 82 Abs. 7 AVG auch solche Beiträge erfasst, die nicht erstattet worden sind (z.B. die vom Arbeitgeber oder dem Arbeitsamt entrichteten Beiträge) oder die eine Erstattung sogar ausgeschlossen hätten, liegt weder eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG noch eine entschädigungsloser Eingriff in eigentumsähnliche Rentenanwartschaften vor (vgl. BSG, Urteil vom 02. Dezember 1987, a.a.O., m.w.N.).

  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 32/98 R

    Verletztenrente - Abfindung - Überprüfung - Rücknahme - Anrechnung -

    Ob nämlich ein begünstigender Verwaltungsakt vorliegt, richtet sich nur nach dem Inhalt des Verwaltungsaktes und nicht nach dessen Folgen (BSG SozR 1300 § 45 Nr. 7; BSG SozR 2200 § 1303 Nr. 33 mwN).
  • BSG, 11.06.2002 - B 4 RA 216/01 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Das LSG hat in der angefochtenen Entscheidung ua ausgeführt: Rechtsgrundlage für einen Rücknahmeanspruch sei § 45 SGB X und nicht § 44 Abs. 2 SGB X. Da ein Beitragserstattungsbescheid die beantragte Beitragserstattung zumindest bestätige, handele es sich um einen begünstigenden Verwaltungsakt (BSG, Urteil vom 2. Dezember 1987 - 1 RA 23/87 = SozR 2200 § 1303 Nr. 33).

    Der Kläger hat noch nicht einmal die vom LSG angegebene Entscheidung speziell zur Rücknahme rechtswidriger Beitragserstattungsbescheide im Lichte der §§ 44, 45 SGB X (vgl hierzu BSG SozR 2200 § 1303 Nr. 33) erwähnt und sich mithin auch nicht mit ihr auseinander gesetzt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht